Lesen Sie im Folgenden den offiziellen Antragstext zum neuesten Antrag der Stadtratsfraktion Junges Bayreuth. Das offizielle Dokument finden Sie hier.

Offizieller Antrag des Jungen Bayreuth über ein Expertengutachten für das Hochbauamt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die kürzlich vom Baureferat vorgelegten Prioritätenlisten weisen deutlich auf Probleme im Hochbauamt hin. Wir können und dürfen als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Bayreuth nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.

Seit Jahren verstärkt sich – nicht nur unter den Bürgerinnen und Bürgern Bayreuths – das berechtigte Unverständnis über die mangelhafte Umsetzung geplanter Investitionen. Ständig steigende Baukosten, immer weiter verschobene Zielabschlüsse bei Baumaßnahmen sowie Planungen, die an der Realität vorbeigehen, werden zu einem immer größeren Problem.

Das leider mittlerweile gewohnte Muster der massiven Teuerungen und Verspätungen muss für uns Anlass zu strukturellen Maßnahmen sein, die das Problem nachhaltig und langfristig lösen können. Ohne eine grundlegende Problem- und Ursachenanalyse wird die Stadt Bayreuth das gravierende Problem, das sich seit Jahren verschlimmert, niemals in den Griff be- kommen.

Fakt ist: Als ehrenamtliches Gremium verfügt der Stadtrat weder über die nötige Expertise, noch über die Ressourcen oder Kapazitäten, um adäquate Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Auch die Verwaltung mit dieser Aufgabe zu beauftragen wäre selbsterklärend nicht zielführend.

Die Forderungen des Jungen Bayreuth im Detail

Aus diesem Grunde beantragen wir:

  1.  Die Stadtverwaltung sucht nach geeigneten externen Experten, die im Bereich der Bauplanung und -umsetzung, der Projektsteuerung, und idealerweise in der kommunalen Bauverwaltung, über verlässliche und bewährte Expertise verfügen.
  2. Die Stadtverwaltung präsentiert dem Stadtrat eine geeignete Vorauswahl an externen Experten bzw. Expertengruppen, die bereit sind, die Arbeitsabläufe des Hochbauamtes in allen nötigen Aspekten zu analysieren. Ebenso holt sich die Verwaltung konkrete Angebote möglicher Kooperationspartner ein und legt diese dem Stadtrat vor.
  3. Der Stadtrat entscheidet über die Vergabe des Projektes und wird ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme der externen Experten quartalsweise über deren Arbeit und neue Erkenntnisse informiert.
  4. Die externen Experten legen einen ausführlichen Abschlussbericht vor, in dem sie die größten Probleme der bisherigen Verwaltungstätigkeit im Bereich des Hochbaus aufzeigen und spezifische, messbare, erreichbare und realistische Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen und präsentieren diesen den Stadtratsgremien.